Kleingedrucktes
Ortstaxe
Sehr geehrte Gäste,
wir möchten Sie darauf Hinweisen, dass ab dem 01.01.2014 in ganz Südtirol die Ortstaxe (Kurtaxe) (Landesgesetz vom 16. Mai 2012, Nr. 9) zu dem Wohnungspreis extra dazukommt.
Ab 2024 beträgt die Ortstaxe 2,10 € (Urlaub auf dem Bauernhof) und wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben.
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren sind von der Abgabe befreit. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Der Beherbergungsbetrieb gibt die Kurtaxe direkt an die öffentlichen Ämter weiter.
Bei einer Stornierung gilt:
Bei Stornierungen seitens des Gastes bzw. des Bestellers im Zeitraum zwischen dem 59. Tag vor dem vereinbarten Ankunftstag und dem Ankunftstag selbst ist dieser zur Bezahlung der folgende Stornogebühren verpflichtet:
- Stornierungen bis 60 Tage vor Urlaubsantritt - keine Stornokosten.
- Ab 59 Tage bis 21 Tage vor Urlaubsantritt 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Ab 20 Tage vor Urlaubsantritt oder bei vorzeitiger Abreise 70% des vereinbarten Gesamtpreises
- Die Stornierung muss durch einseitige schriftliche Erklärung erfolgen und spätestens innerhalb der obgenannten Zeiträume vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes/der Gäste in den Händen des Beherbergers sein.
- Bei Nichtübernahme der gebuchten Ferienwohnung für den vereinbarten Zeitraum ohne erfolgte Stornierung ist der Gast bzw. der Besteller zur Entrichtung von 100 % des vereinbarten Gesamtpreises verpflichtet.